Haushalt

Haushalt 2021

Wichtiges Update vom 7. April 2021
Haushalt wurde ohne Einschränkungen genehmigt!

Sehr geehr­te Damen und Her­ren Mit­glie­der des Stadtrats,

heu­te hat uns das Schrei­ben der Kom­mu­nal­auf­sicht zum Haus­halt für das Jahr 2021 erreicht.
Kurz­um: Der Haus­halt wur­de ohne jede Ein­schrän­kung genehmigt. 

Das Geneh­mi­gungs­schrei­ben kön­nen Sie hier herunterladen

Die rund­um posi­ti­ve Beur­tei­lung des Haus­halts durch die Kom­mu­nal­auf­sicht soll­ten wir alle als Ermu­ti­gung ver­ste­hen, den ein­ge­schla­ge­nen Weg fort­zu­set­zen. Eini­ges von dem Posi­ti­ven grün­det auch auf unse­ren gemein­sa­men Anstren­gun­gen zur spar­sa­men aber zugleich zukunfts­ori­en­tier­ten Haushaltsführung.

Dan­ke und: Wei­ter so,
herz­li­che Grüße

Claus-Wer­ner Dap­per
Stadt­bür­ger­meis­ter

Haushalts-Entwurf 2021

Der Haus­halt ist die finan­zi­el­le Grund­la­ge des kom­mu­nal­po­li­ti­schen Gesche­hens in der Gemein­de für jeweils ein Jahr. In ihm wird fest­ge­schrie­ben, was wir als Kom­mu­ne im nächs­ten Jahr tun und wofür wir Geld aus­ge­ben wollen.

Was bei den Haus­halts­be­ra­tun­gen nicht als Ansatz im Plan unter­ge­bracht wor­den ist, hat als Sach­be­schluss kaum Chan­cen. Denn wer nach Ver­ab­schie­dung des Etats kos­ten­wirk­sa­me Anträ­ge stellt, muss gleich­zei­tig einen Deckungs­vor­schlag machen.

Im Haus­halt wird also der poli­ti­sche Kurs unse­rer Stadt für das kom­men­de Jahr fest­ge­legt. Die poli­ti­sche Bedeu­tung die­ses Zah­len­werks ist enorm. Dem­entspre­chend inten­siv soll­te die poli­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Haus­halt und der hin­ter den vie­len Zah­len ver­steck­ten Poli­tik sein.

Der Haus­halt einer Gemein­de wird in Form einer Sat­zung ver­ab­schie­det. Die Haus­halts­sat­zung ent­hält ver­pflich­tend drei wesent­li­che Festsetzungen:

  1. Den Haus­halts­plan unter Anga­be des Gesamtbetrages
    1. der Erträ­ge und Auf­wen­dun­gen sowie deren Saldo
    2. der ordent­li­chen und außer­or­dent­li­chen Ein­zah­lun­gen und Aus­zah­lun­gen sowie des jewei­li­gen Saldos
    3. der Ein­zah­lun­gen und Aus­zah­lun­gen aus der Inves­ti­ti­ons- und Finan­zie­rungs­tä­tig­keit sowie des jewei­li­gen Saldos
    4. der vor­ge­se­he­nen Kre­dit­auf­nah­men für Inves­ti­tio­nen und Inves­ti­ti­ons­för­de­rungs­maß­nah­men ohne Umschul­dun­gen (Kre­dit­er­mäch­ti­gung)
    5. der vor­ge­se­he­nen Ermäch­ti­gun­gen zum Ein­ge­hen von Ver­pflich­tun­gen, die künf­ti­ge Haus­halts­jah­re mit Aus­zah­lun­gen für Inves­ti­tio­nen und Inves­ti­ti­ons­för­de­rungs­maß­nah­men belas­ten (Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gun­gen)
  2. den Höchst­be­trag der Kre­di­te zur Liquiditätssicherung
  3. die Steu­er­sät­ze, soweit sie für jedes Haus­halts­jahr neu fest­zu­set­zen sind.

Finanzhaushalt

Der Finanz­haus­halt stellt die vor­aus­sicht­li­chen Geld­flüs­se (Ein- und Aus­zah­lun­gen) im Haus­halts­jahr dar. Der Finanz­haus­halt dient der Liqui­di­täts- und Investitionsplanung.

Ergebnishaushalt

Der Ergeb­nis­haus­halt soll den tat­säch­li­chen wirt­schaft­li­chen Res­sour­cen­ver­brauch sowie das Res­sour­cen­auf­kom­men der Kom­mu­ne dar­stel­len, also die effek­ti­ve Wert­ver­än­de­rung des kom­mu­na­len Vermögens.

Der Sal­do aus Auf­wen­dun­gen und Erträ­gen im Ergeb­nis­haus­halt gibt an, um wel­chen Betrag sich das Eigen­ka­pi­tal der Kom­mu­ne im Haus­halts­jahr vor­aus­sicht­lich erhöht oder ver­min­dert. Der Sal­do aus der Ergeb­nis­rech­nung im Jah­res­ab­schluss geht daher auch als Jah­res­über­schuss oder Jah­res­fehl­be­darf in die Pas­siv­sei­te der kom­mu­na­len Bilanz ein.

Für die zeit­li­che Zuord­nung ist nicht der Zeit­punkt der Zah­lung ent­schei­dend, son­dern das Jahr, dem der Vor­gang wirt­schaft­lich zuzu­ord­nen ist. Wird bei­spiels­wei­se im Haus­halts­jahr eine Steu­er­zah­lung fäl­lig, so wird sie zu die­sem Zeit­punkt gebucht, unab­hän­gig davon, ob der Betrag auf dem Kon­to ein­geht. Für das wirt­schaft­li­che Ergeb­nis ist es nicht von Belang, ob der Betrag als For­de­rung oder als Kon­to­be­stand in der Bilanz erscheint (solan­ge kein For­de­rungs­aus­fall droht). Unter­schie­de zwi­schen Ergeb­nis- und Finanz­haus­halt resul­tie­ren teil­wei­se aus unter­schied­li­chen Peri­oden­zu­ord­nun­gen der­sel­ben Vorgänge.

Unterschied

Unter­schie­de zwi­schen Finanz- und Ergeb­nis­haus­halt in den Beträ­gen kön­nen dadurch ent­ste­hen, dass Vor­gän­ge im Ergeb­nis­haus­halt “peri­oden­ge­recht” gebucht wer­den, also dem Jahr zuge­ord­net wer­den, dem sie wirt­schaft­lich zuzu­rech­nen sind, im Finanz­haus­halt zählt jedoch das Jahr des Geld­flus­ses. Wei­ter­hin ent­hält der Ergeb­nis­haus­halt auch wirt­schaft­li­che Vor­gän­ge, die nicht mit einem Geld­fluss ver­bun­den sind, wie Abschrei­bun­gen und Rückstellungen.

Entwurf 2021

Der Ent­wurf für das Jahr 2021 wird am 23. März 2021 im Stadt­rat dis­ku­tiert.
Ein PDF des Ent­wurfs kön­nen Sie hier herunterladen.
 
Herz­li­che Grüße
Claus-Wer­ner Dap­per
Stadt­bür­ger­meis­ter

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DatumAnlass
04.01.2021Erster Öffnungstag