
Haushalt 2021
Wichtiges Update vom 7. April 2021
Haushalt wurde ohne Einschränkungen genehmigt!
Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Stadtrats,
heute hat uns das Schreiben der Kommunalaufsicht zum Haushalt für das Jahr 2021 erreicht.
Kurzum: Der Haushalt wurde ohne jede Einschränkung genehmigt.
Das Genehmigungsschreiben können Sie hier herunterladen
Die rundum positive Beurteilung des Haushalts durch die Kommunalaufsicht sollten wir alle als Ermutigung verstehen, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Einiges von dem Positiven gründet auch auf unseren gemeinsamen Anstrengungen zur sparsamen aber zugleich zukunftsorientierten Haushaltsführung.
Danke und: Weiter so,
herzliche Grüße
Stadtbürgermeister
Haushalts-Entwurf 2021
Der Haushalt ist die finanzielle Grundlage des kommunalpolitischen Geschehens in der Gemeinde für jeweils ein Jahr. In ihm wird festgeschrieben, was wir als Kommune im nächsten Jahr tun und wofür wir Geld ausgeben wollen.
Was bei den Haushaltsberatungen nicht als Ansatz im Plan untergebracht worden ist, hat als Sachbeschluss kaum Chancen. Denn wer nach Verabschiedung des Etats kostenwirksame Anträge stellt, muss gleichzeitig einen Deckungsvorschlag machen.
Im Haushalt wird also der politische Kurs unserer Stadt für das kommende Jahr festgelegt. Die politische Bedeutung dieses Zahlenwerks ist enorm. Dementsprechend intensiv sollte die politische Auseinandersetzung mit dem Haushalt und der hinter den vielen Zahlen versteckten Politik sein.
Der Haushalt einer Gemeinde wird in Form einer Satzung verabschiedet. Die Haushaltssatzung enthält verpflichtend drei wesentliche Festsetzungen:
- Den Haushaltsplan unter Angabe des Gesamtbetrages
- der Erträge und Aufwendungen sowie deren Saldo
- der ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen sowie des jeweiligen Saldos
- der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie des jeweiligen Saldos
- der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung)
- der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen)
- den Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
- die Steuersätze, soweit sie für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind.
Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt stellt die voraussichtlichen Geldflüsse (Ein- und Auszahlungen) im Haushaltsjahr dar. Der Finanzhaushalt dient der Liquiditäts- und Investitionsplanung.
Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt soll den tatsächlichen wirtschaftlichen Ressourcenverbrauch sowie das Ressourcenaufkommen der Kommune darstellen, also die effektive Wertveränderung des kommunalen Vermögens.
Der Saldo aus Aufwendungen und Erträgen im Ergebnishaushalt gibt an, um welchen Betrag sich das Eigenkapital der Kommune im Haushaltsjahr voraussichtlich erhöht oder vermindert. Der Saldo aus der Ergebnisrechnung im Jahresabschluss geht daher auch als Jahresüberschuss oder Jahresfehlbedarf in die Passivseite der kommunalen Bilanz ein.
Für die zeitliche Zuordnung ist nicht der Zeitpunkt der Zahlung entscheidend, sondern das Jahr, dem der Vorgang wirtschaftlich zuzuordnen ist. Wird beispielsweise im Haushaltsjahr eine Steuerzahlung fällig, so wird sie zu diesem Zeitpunkt gebucht, unabhängig davon, ob der Betrag auf dem Konto eingeht. Für das wirtschaftliche Ergebnis ist es nicht von Belang, ob der Betrag als Forderung oder als Kontobestand in der Bilanz erscheint (solange kein Forderungsausfall droht). Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt resultieren teilweise aus unterschiedlichen Periodenzuordnungen derselben Vorgänge.
Unterschied
Unterschiede zwischen Finanz- und Ergebnishaushalt in den Beträgen können dadurch entstehen, dass Vorgänge im Ergebnishaushalt “periodengerecht” gebucht werden, also dem Jahr zugeordnet werden, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind, im Finanzhaushalt zählt jedoch das Jahr des Geldflusses. Weiterhin enthält der Ergebnishaushalt auch wirtschaftliche Vorgänge, die nicht mit einem Geldfluss verbunden sind, wie Abschreibungen und Rückstellungen.
Entwurf 2021
Ein PDF des Entwurfs können Sie hier herunterladen.
Stadtbürgermeister