Satzungen der Stadt Stromberg
Nach § 24 der Gemeindeordnung können die Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen. Satzungen sind Rechtsnormen, die Gebote und Verbote enthalten. Als Service der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg werden diese zum Download angeboten. Die Veröffentlichung hat jedoch keinen rechtsverbindlichen Charakter. Bitte beachten Sie daher die öffentlichen Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt “Das Rathaus” oder erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei der Verbandsgemeindeverwaltung.
Hauptsatzung
Mit Wirkung zum 20.08.2019
tritt folgende Hauptsatzung in Kraft.
Geschäftsordnung
Mit Wirkung zum 20.08.2019
tritt folgende Geschäftsordnung in Kraft.
Die komplette Liste der Satzungen der Stadt Stromberg sind auf dem Server der VG Langenlonsheim-Stromberg hinterlegt.
https://www.langenlonsheim-stromberg.de/verbandsgemeinde-langenlonsheim-stromberg/verwaltung-politik/satzungen/stadt-stromberg/