Satzungen der Stadt Stromberg

Satzungen der Stadt Stromberg

Nach § 24 der Gemein­de­ord­nung kön­nen die Gemein­den im Rah­men ihrer Auf­ga­ben und der Geset­ze Sat­zun­gen erlas­sen. Sat­zun­gen sind Rechts­nor­men, die Gebo­te und Ver­bo­te ent­hal­ten. Als Ser­vice der Ver­bands­ge­mein­de Lan­gen­lons­heim-Strom­berg wer­den die­se zum Down­load ange­bo­ten. Die Ver­öf­fent­li­chung hat jedoch kei­nen rechts­ver­bind­li­chen Cha­rak­ter. Bit­te beach­ten Sie daher die öffent­li­chen Bekannt­ma­chun­gen im Mit­tei­lungs­blatt “Das Rat­haus” oder erkun­di­gen Sie sich im Zwei­fels­fall bei der Verbandsgemeindeverwaltung.

Hauptsatzung

Mit Wir­kung zum 20.08.2019
tritt fol­gen­de Haupt­sat­zung in Kraft.

Geschäftsordnung

Mit Wir­kung zum 20.08.2019
tritt fol­gen­de Geschäfts­ord­nung in Kraft.

Die kom­plet­te Lis­te der Sat­zun­gen der Stadt Strom­berg sind auf dem Ser­ver der VG Lan­gen­lons­heim-Strom­berg hin­ter­legt.
https://www.langenlonsheim-stromberg.de/verbandsgemeinde-langenlonsheim-stromberg/verwaltung-politik/satzungen/stadt-stromberg/

Nächste Termine

DatumAnlass
04.01.2021Erster Öffnungstag