Impressum

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Die Stadt Strom­berg ist eine Kör­per­schaft des öffent­li­chen Rechts.
Sie wird durch den Stadt­bür­ger­meis­ter Herr Claus-Wer­ner Dap­per vertreten.

Herausgeber

Stadt­ver­wal­tung Stromberg
Rat­haus­stra­ße 4
55442 Stromberg 

  06724–6058434
  06724–6058437
  stadtverwaltung@stadt-stromberg.de
  www.stadt-stromberg.de

Stadtbürgermeister
Claus-Wer­ner Dapper 

  06724–6058434
  06724–6058437
  buergermeister@stadt-stromberg.de

Bankverbindungen (Neu ab 01.01.2023)

BankIBANBIC
Spar­kas­se Rhein-NaheDE06 5605 0180 0004 0000 97MALADE51KRE
Volks­bank Rhein-Nahe-HunsrückDE26 5609 0000 0005 1110 41GENODE51KRE
Post­bank Ndl Deut­sche BankDE93 3701 0050 0011 2745 01PBNKDEFF

Bildernachweis

Die auf der Web­site genutz­ten Fotos oder Gra­fi­ken sind ent­we­der selbst erstellt oder wur­den der Stadt Strom­berg kos­ten­los zur Ver­fü­gung gestellt. Pro­fes­sio­nel­le Gra­fi­ken oder Bil­der­ma­te­ri­al wur­den ent­spre­chend lizen­ziert und sind in der rech­ten Spal­te aufgeführt.

Danke an die Fotografen:

  • Oli­ver Harborth
  • Bernd Klee­berg
  • Die­ter Ackermann
  • Tho­mas Klabunde

Lizensiertes Bildmaterial

  • Der­zeit wird auf die­ser Home­page kein kos­ten­pflich­ti­ges lizen­zier­tes Bild­ma­te­ri­al ver­wen­det. Soll­ten noch nicht alle lizen­zier­ten Bil­der aus­ge­tauscht sein, bit­ten wir um eine kur­ze Mit­tei­lung. Der Aus­tausch des Bild­ma­te­ri­als erfolgt dann umgehend.

Recht­li­cher Hinweis

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Ver­wei­ge­rung der Zugangs­er­öff­nung der Stadt­ver­wal­tung Strom­berg für rechts­ver­bind­li­che elek­tro­ni­sche Nachrichten

Der elek­tro­ni­sche Zugang zur Ver­wal­tung der Stadt Strom­berg – ins­be­son­de­re die Über­mitt­lung elek­tro­ni­scher Doku­men­te – für eine rechts­ver­bind­li­che elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Bür­gern und Bür­ge­rin­nen, juris­ti­sche Per­so­nen des pri­va­ten und öffent­li­chen Rechts mit der Stadt­ver­wal­tung Strom­berg im Sin­ne des § 3a Abs. 1 Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­ge­setz (VwVfG) in der z.Zt. gül­ti­gen Fas­sung wird hier­mit aus­drück­lich zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt nicht eröffnet.

Die vor­ste­hen­de Ein­schrän­kung gilt sowohl für die Zugän­ge per eMail-Adres­se, für eMail-Kon­takt­for­mu­la­re als auch für jede Art von Web-For­mu­la­ren und sons­ti­gen Zugängen.

Alle ande­ren bekann­ten Mail­adres­sen sowie per­so­nen­be­zo­ge­ne Mail­adres­sen von Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern der Stadt­ver­wal­tung Strom­berg sowie der Ver­bands­ge­mein­de­ver­wal­tung Strom­berg stel­len kei­ne offi­zi­el­len Mail­ein­gang dar und bewir­ken kei­ne rechts­ver­bind­li­chen Zugang. Eine Benach­rich­ti­gung über die Nicht­ver­wert­bar­keit im Sin­ne des § 3a Abs. 1 VwVfG kann auf­grund des damit ver­bun­de­nen hohen Auf­wan­des nicht erfolgen.

Nächste Termine

DatumAnlass
04.01.2021Erster Öffnungstag