Hinweisplakat und Text zur Gestaltungssatzung mit Bild von der Grünfläche vor dem Michelhalle

Klimaangepasste Begrünung von Freiflächen

Hier finden Sie Informationen zur neuen Gestaltungssatzung mit Beispielen für Gestaltungsoptionen (Herausgeber Stadt Stromberg):

Die neue Gestal­tungs­sat­zung “Frei­raum und Kli­ma” der Stadt Strom­berg soll die Lebens­qua­li­tät der Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner erhö­hen und die Aus­wir­kun­gen des Kli­ma­wan­dels abmildern.

Die Sat­zung ist vom Stadt­rat am 1.7.2025 ver­ab­schie­det wor­den und gilt seit Okto­ber 2025 für alle neu­en Bau­vor­ha­ben. Die neue Sat­zung ent­hält für zukünf­ti­ge Bau­maß­nah­men ver­bind­li­che Begrü­nungs­an­for­de­run­gen für die pri­va­ten Frei­flä­chen, unter ande­rem die Ver­pflich­tung, Bäu­me zu pflan­zen und Car­ports zu begrünen.

Details sowie kon­kre­te Umset­zungs­bei­spie­le wer­den in einer ergän­zen­den Bro­schü­re detail­liert erläu­tert. Die Sat­zung lässt eine aus­rei­chen­de Fle­xi­bi­li­tät, wie die Anfor­de­run­gen umge­setzt wer­den kön­nen, sodass jede/r die pri­va­ten Frei­flä­chen weit­ge­hend nach eige­nen Vor­stel­lun­gen gestal­ten kann.

Zur Sat­zung und der Bro­schü­re „Kli­ma­an­ge­pass­te Begrü­nung von Frei­flä­chen”.

Geför­dert durch STÄDTEBAUFÖRDERUNG von Bund, Län­dern und Gemein­den
Rhein­land Pfalz
und dem MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT.