Bereitstellung des neuen KITA-Betreungsungsvertrag der Stadt Stromberg für die Kindertagesstätte Michels Nagerbande. Dieser kann hier am Ende der Seite heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Klärung des Sorgerechts
Das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen, ist Inhalt des Personensorgerechts und hat seine rechtliche Grundlage im § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Die Aufsichtspflicht über das Kind liegt bei den/dem Personensorgeberechtigten und damit in der Regel bei den Eltern. Die Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung ist eine Entscheidung in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die gemeinsame Sorge verpflichtet die Eltern, sie in gegenseitigem Einvernehmen auszuüben und sich bei Meinungsverschiedenheiten zu einigen.
Davon ausgehend müssen beide Eltern den Betreuungsvertrag unterschreiben, soweit beiden die elterliche Sorge zusteht! Bei der Aufnahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung übertragen die Personensorgeberechtigten die Aufsichtspflicht durch den Betreuungsvertrag auf den Träger.
Der Träger der Kindertageseinrichtung wiederum überträgt die Aufsichtspflicht als Bestandteil des Erziehungs‑, Bildungs- und Betreuungsauftrages der Einrichtung per Arbeitsvertrag auf das angestellte Fachpersonal. Durch die sorgfältige und den gesetzlichen Standards genügende Auswahl des Fachpersonals, hier gemäß der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder, erfüllt der Träger die fachlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen.
Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages delegieren die Personensorgeberechtigten ihre Aufsichtspflicht auf die Leitung der Kindertageseinrichtung sowie diese dann im konkreten Dienstplan auf die jeweilige Fachkraft oder Mitarbeiter*in im Gruppendienst, wobei für die Personensorgeberechtigten weiterhin die Pflicht zur sorgfältigen Auswahl und
gelegentlichen Kontrolle bleibt.
Der Inhalt des Betreuungsvertrages legt dabei die Dauer (Besuchs- bzw. Betreuungszeit) und den Inhalt (Aktivitäten) der Aufsichtspflicht fest.
Verlinkung
Zum Betreuungsvertrag: hier öffnen und herunterladen