Klimaangepasste Begrünung von Freiflächen

Hier finden Sie Informationen zur neuen Gestaltungssatzung mit Beispielen für Gestaltungsoptionen (Herausgeber Stadt Stromberg):

Die neue Gestal­tungs­sat­zung “Frei­raum und Kli­ma” der Stadt Strom­berg soll die Lebens­qua­li­tät der Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner erhö­hen und die Aus­wir­kun­gen des Kli­ma­wan­dels abmildern.

Die Sat­zung ist vom Stadt­rat am 1.7.2025 ver­ab­schie­det wor­den und gilt seit Okto­ber 2025 für alle neu­en Bau­vor­ha­ben. Die neue Sat­zung ent­hält für zukünf­ti­ge Bau­maß­nah­men ver­bind­li­che Begrü­nungs­an­for­de­run­gen für die pri­va­ten Frei­flä­chen, unter ande­rem die Ver­pflich­tung, Bäu­me zu pflan­zen und Car­ports zu begrünen.

Details sowie kon­kre­te Umset­zungs­bei­spie­le wer­den in einer ergän­zen­den Bro­schü­re detail­liert erläu­tert. Die Sat­zung lässt eine aus­rei­chen­de Fle­xi­bi­li­tät, wie die Anfor­de­run­gen umge­setzt wer­den kön­nen, sodass jede/r die pri­va­ten Frei­flä­chen weit­ge­hend nach eige­nen Vor­stel­lun­gen gestal­ten kann.

Zur Sat­zung und der Bro­schü­re „Kli­ma­an­ge­pass­te Begrü­nung von Frei­flä­chen”.

Geför­dert durch STÄDTEBAUFÖRDERUNG von Bund, Län­dern und Gemein­den
Rhein­land Pfalz
und dem MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT.