Hier finden Sie Informationen zur neuen Gestaltungssatzung mit Beispielen für Gestaltungsoptionen (Herausgeber Stadt Stromberg):
Die neue Gestaltungssatzung “Freiraum und Klima” der Stadt Stromberg soll die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner erhöhen und die Auswirkungen des Klimawandels abmildern.
Die Satzung ist vom Stadtrat am 1.7.2025 verabschiedet worden und gilt seit Oktober 2025 für alle neuen Bauvorhaben. Die neue Satzung enthält für zukünftige Baumaßnahmen verbindliche Begrünungsanforderungen für die privaten Freiflächen, unter anderem die Verpflichtung, Bäume zu pflanzen und Carports zu begrünen.
Details sowie konkrete Umsetzungsbeispiele werden in einer ergänzenden Broschüre detailliert erläutert. Die Satzung lässt eine ausreichende Flexibilität, wie die Anforderungen umgesetzt werden können, sodass jede/r die privaten Freiflächen weitgehend nach eigenen Vorstellungen gestalten kann.
Zur Satzung und der Broschüre „Klimaangepasste Begrünung von Freiflächen”.
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Rheinland Pfalz und dem MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT.