
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
es wird nicht mehr lange dauern, da starten viele von uns ihren Tag mit Schneeschieben, Gehweg streuen, Scheibenkratzen und danach einem hoffentlich rutschfreien Weg zur Arbeit.
Überraschend starke Schneefälle und unvermuteter Eisregen sorgen für Unmut und Aufregung, wenn der Winterdienst nicht schnell genug nachkommt. – Oftmals wird dabei vergessen, wofür die Kommune zuständig ist und wofür der Anlieger selbst.
Die Befahrbarkeit verkehrswichtiger und zugleich gefährlicher Straßen zu ermöglichen, das ist eindeutig Aufgabe der Stadt. Dafür sorgen unsere Mitarbeiter des Bauhofs sowie durch die Stadt beauftragte Unternehmen (z. B.: Zufahrt / Schulbusstrecke Schindeldorf).
Der Winterdienst für die restlichen Straßen und insbesondere aller Gehwege ist – laut der entsprechenden Satzung der Stadt Stromberg – auf die Anlieger übertragen.
Dies gilt täglich für die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie Sonn- und Feiertage von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr. – Schneit es den ganzen Tag, muss auch mehrmals geräumt werden!
Im Schindeldorf haben die Anlieger für die Fahrbahnen der Seitenstraßen einen kostenpflichtigen Winterdienst beauftragt. – Der Vertrag hierfür wurde stadtseitig geschlossen, Abrechnung und Versand der Gebührenbescheide an die Anlieger erfolgt durch die Verbandsgemeindeverwaltung.
Der Winterdienst für alle Gehwege obliegt auch hier unbenommen beim Anlieger!
Meine dringliche Bitte an Sie: Sichere Wege und Straßen werden wir nur erreichen, wenn alle Beteiligten dabei zusammenwirken. Bitte tragen sie durch Ihr Verhalten dazu bei, dass der Streu- und Räumdienst überall unbeeinträchtigt und zügig stattfinden kann. Parken Sie nicht die Wege zu und stellen Sie ihre Mülltonnen an den Abholtagen mit Umsicht auf.
Das erleichtert oder ermöglicht überhaupt erst die Durchführung der Arbeiten.
Regelmäßig und unaufgefordert werden die Verhältnisse vor Ort im Schindeldorf jeden Morgen um 4:00 Uhr überprüft und dann der entsprechend notwendige Winterdienst durch die Stadt Stromberg (und nur durch die Stadt) veranlasst. Ab etwa 5:00 Uhr morgens finden dann die Arbeiten statt.
Mit gegenseitiger, nachbarschaftlicher Rücksichtnahme sollten wir mit den winterlichen Straßenverhältnissen gut klarkommen. Bitte beachten Sie auch, dass zum Streuen glatter Flächen in der Regel nur Materialien wie Splitt, Sand oder Granulat verwendet werden dürfen. Salz zum Abtauen von Glatteis ist nur in Ausnahmefällen beispielsweise bei Blitzeis und auf Rollstuhlrampen erlaubt.
Sollte einmal etwas von Seiten der Stadt Stromberg nicht klappen, so können Sie uns das gerne per E‑Mail oder Telefon im Stadtbüro mitteilen. Wir werden uns um Abhilfe bemühen. Fehler werden abgestellt, für Anregungen sind wir dankbar.
Ich hoffe, dass wir von heftigen und verkehrsbehindernden Wintereinbrüchen in diesem Jahr verschont bleiben. Leider ist das aber etwas, was sich dem Willen des Stadtrats und des Bürgermeisters entzieht.
Die Voraussetzungen damit umzugehen, haben wir geschaffen,
herzliche Grüße
Claus-Werner Dapper
Stadtbürgermeister